Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Alladorf II
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Alladorf II von 2021 bis 2027
Die Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Alladorf II fand am 15. September 2021 statt. Für die Dauer von sechs Jahren bis 2027 wurden der Vorstand und die Stellvertreter neu gewählt.
Vorstandsmitglieder: | Stellvertreter: |
Scharf Andrea, Vorsitzender ALE (ab 01.05.2024)
Westhäuser Dennis, Vorsitzender ALE (bis 30.04.2024) | Tschran Philip. Stellvertreter ALE |
Bernreuther Martin, 1. Bürgermeister Markt Thurnau | Wich Benjamin, Stellvertreter Markt Thurnau |
Schneider Erwin, 1. örtl. Vorstand Wegebau- und Pflanzmeister | Hopfenmüller Christian, 1. Stellvertreter |
Zenk Detlef, 2. örtl. Vorstand Örtlicher Beauftragter | Sing Anja, 2. Stellvertreter |
Kauper Alfred, 3. örtl. Vorstand stv. Wegebau- und Pflanzmeister | Glas Ralf, 3. Stellvertreter |
Die Vorstandschaft setzt sich aus einem Beamten des Amtes für ländliche Entwicklung, der gleichzeitig als Vorsitzender fungiert, einem Vertreter der Marktgemeinde Thurnau sowie drei Vertretern aus Alladorf zusammen.
Die Niederschrift über die erste Vorstandssitzung wird im Rathaus Thurnau bekannt gemacht.
Örtlicher Beauftragter
Der örtliche Beauftragte hat die Aufgabe, die für die ordnungsgemäße Geschäftsführung der Teilnehmergemeinschaft notwendige Verbindung des örtlichen Vorstands zum Vorsitzenden aufrechtzuerhalten.
Die Vorstandschaft wählte zum örtlichen Beauftragten Detlef Zenk.
Der Vorsitzende hat den örtlich Beauftragten ferner bevollmächtigt, schriftliche Willenserklärungen gegenüber der Teilnehmer-gemeinschaft anzunehmen. Dies gilt nicht für die Entgegennahme von Einwendungen gegen die Wertermittlung (Art. 9 AGFlurbG) und von Widersprüchen gegen Verwaltungsakte des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken, der Teilnehmergemeinschaft und des Verbandes für Ländliche Entwicklung Oberfranken (§ 141 Abs.1 FlurbG). Der örtlich Beauftragte hat auf den Schreiben das Eingangsdatum festzuhalten und sie umgehend an den Vorsitzenden des Vorstandes weiterzuleiten. Er ist nicht befugt, für die Teilnehmergemeinschaft bindende Erklärungen abzugeben, Zahlungen zu leisten oder anzuweisen.
Er hat dem Vorstandsvorsitzenden von wichtigen Vorkommnissen laufend zu berichten. Zu diesem Zweck müssen die Vorstands-mitglieder, denen besondere Aufgaben zugewiesen sind, den örtlichen Beauftragten über alle für den Verfahrensablauf wichtigen Geschehnisse innerhalb ihres Arbeitsbereichs unterrichten.
Der Vorsitzende ermächtigt den örtlichen Beauftragten, schriftliche Willenserklärungen gegenüber der Teilnehmergemeinschaft entgegenzunehmen.
Der örtliche Beauftragte erhält alle Abschriften von Vorstandsbeschlüssen. Auf Wunsch hat er den Beteiligten Einsicht in die sie betreffenden Beschlüsse zu gewähren.
Wegebau und Pflanzmeister
Der Wegbau- und Pflanzmeister unterstützt die für ihre Aufgaben zuständige örtliche Bauüberwachung bei der Ausführung der Arbeiten.
Als Wegebau- und Pflanzmeister wurde Erwin Schneider bestellt, sein Stellvertreter ist Alfred Kauper.
Die örtliche Bauüberwachung obliegt bei Maßnahmen der Landschaftspflege dem Sachgebiet F2 am Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken, in den sonstigen Fällen dem Verband für Ländliche Entwicklung Oberfranken (VLE Oberfranken) bzw. einem beauftragten Ingenieurbüro. Werden die Arbeiten an Unternehmen vergeben, wirkt der Wegbaumeister bzw. der Pflanzmeister bei der Überwachung der Arbeiten mit.
Der Wegbaumeister, bei Maßnahmen der Landschaftsplanung der Pflanzmeister, hat auf Veranlassung des Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft oder der zuständigen örtlichen Bauüberwachung gemeinsam mit dem örtlichen Beauftragten der Teilnehmergemeinschaft rechtzeitig zu den Arbeiten, die in Eigenbetrieb ausgeführt werden, in geeigneter Weise zu laden und die erforderlichen Arbeitsgeräte und Transportmittel bekannt zu geben. Dabei ist darauf zu achten, dass allen Teilnehmern, auch den Auswärtigen, Gelegenheit geboten wird, ihrer Beitragspflicht entsprechend Eigenleistung zu erbringen. Dem Wegbaumeister bzw. dem Pflanzmeister obliegt es ferner, die Arbeitskräfte nach Absprache mit der örtlichen Bauüberwachung zweckmäßig auf die Baustellen zu verteilen und sie in ihre Tätigkeit einzuweisen.
Die Nachweise über die Leistungen der Teilnehmer (Arbeits- und Fuhrleistungen) führt der Wegbaumeister, bei Maßnahmen der Landschaftspflege der Pflanzmeister, nach besonderer Anweisung.
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Alladorf II von 2015 bis 2021
Mit Anordnung der Dorferneuerung ist die Teilnehmergemeinschaft Alladorf II als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden. Die Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Alladorf II fand am 26. Februar 2015 statt. Für die Dauer von sechs Jahren wurden der Vorstand und die Stellvertreter gewählt.
Herr Büdel Robert, Vorsitzender ALE | Herr Albus Michael. Stellvertreter ALE |
Bernreuther Martin, 1. Bürgermeister Gemeindevertreter | Wich Benjamin, Stellvertreter |
Zenk Detlef, 1. örtl. Vorstand und Örtlicher Beauftragter | Schneider Erwin, Stellvertreter |
Maisel Harald, 2. örtl. Vorstand Wegebau- und Pflanzmeister | Kauper Christine, Stellvertreter |
Kauper Alfred, 3. örtl. Vorstand | Reiche Carina, Stellvertreter |
Die Vorstandschaft setzt sich aus einem Beamten des Amtes für ländliche Entwicklung, der gleichzeitig als Vorsitzender fungiert, einem Vertreter der Marktgemeinde Thurnau sowie drei Vertretern aus Alladorf zusammen.
Die Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft Alladorf II (von 2015 bis 2021)
v.l.n.r.: Harald Maisel, Hans-Peter Ströbel, Erwin Schneider, Detlef Zenk, Christine Kauper, Bgm. Martin Bernreuther, Carina Reiche, Alfred Kauper, Robert Büdel (ALE), Claudia Stich (ALE).
Örtlicher Beauftragter von 2015 bis 2021
Wegebau und Pflanzmeister von 2015 bis 2021
Bei der ersten Sitzung der Teilnehmergemeinschaft Alladorf II am 08. April 2015 hat der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft in seiner ersten Sitzung, unter Leitung von Vorsitzenden Robert Büdel, verschiedene Beschlüsse gefasst.
Die Vorstandschaft wählte zum örtlichen Beauftragten des Vorsitzenden der Vorstandschaft Detlef Zenk.
Als Wegebau- und Pflanzmeister wurde Harald Maisel bestellt, sein Stellvertreter ist Erwin Schneider.
Die Vorstandschaft beschloss außerdem, dem Verband für Ländliche Entwicklung Oberfranken (VLE Oberfranken) beizutreten.
Die Niederschrift über die erste Vorstandssitzung sowie die Satzung des Verbandes für Ländliche Entwicklung Oberfranken werden im Rathaus Thurnau bekannt gemacht.
Örtlicher Beauftragter
Der örtliche Beauftragte Detlef Zenk hat die Aufgabe, die für die ordnungsgemäße Geschäftsführung der Teilnehmergemeinschaft notwendige Verbindung des örtlichen Vorstands zum Vorsitzenden aufrechtzuerhalten.
Der Vorsitzende hat den örtlich Beauftragten ferner bevollmächtigt, schriftliche Willenserklärungen gegenüber der Teilnehmergemeinschaft anzunehmen. Dies gilt nicht für die Entgegennahme von Einwendungen gegen die Wertermittlung (Art. 9 AGFlurbG) und von Widersprüchen gegen Verwaltungsakte des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken, der Teilnehmergemeinschaft und des Verbandes für Ländliche Entwicklung Oberfranken (§ 141 Abs.1 FlurbG). Der örtlich Beauftragte hat auf den Schreiben das Eingangsdatum festzuhalten und sie umgehend an den Vorsitzenden des Vorstandes weiterzuleiten. Er ist nicht befugt, für die Teilnehmergemeinschaft bindende Erklärungen abzugeben, Zahlungen zu leisten oder anzuweisen.
Er hat dem Vorstandsvorsitzenden von wichtigen Vorkommnissen laufend zu berichten. Zu diesem Zweck müssen die Vorstandsmitglieder, denen besondere Aufgaben zugewiesen sind, den örtlichen Beauftragten über alle für den Verfahrensablauf wichtigen Geschehnisse innerhalb ihres Arbeitsbereichs unterrichten.
Der Vorsitzende ermächtigt den örtlichen Beauftragten, schriftliche Willenserklärungen gegenüber der Teilnehmergemeinschaft entgegenzunehmen.
Der örtliche Beauftragte erhält alle Abschriften von Vorstandsbeschlüssen. Auf Wunsch hat er den Beteiligten Einsicht in die sie betreffenden Beschlüsse zu gewähren.
Wegebau- und Pflanzmeister
Der Wegbau- und Pflanzmeister Harald Maisel unterstützt die für ihre Aufgaben zuständige örtliche Bauüberwachung bei der Ausführung der Arbeiten. Die örtliche Bauüberwachung obliegt bei Maßnahmen der Landschaftspflege dem Sachgebiet F2 am Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken, in den sonstigen Fällen dem Verband für Ländliche Entwicklung Oberfranken (VLE Oberfranken) bzw. einem beauftragten Ingenieurbüro. Werden die Arbeiten an Unternehmen vergeben, wirkt der Wegbaumeister bzw. der Pflanzmeister bei der Überwachung der Arbeiten mit.
Der Wegbaumeister, bei Maßnahmen der Landschaftsplanung der Pflanzmeister, hat auf Veranlassung des Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft oder der zuständigen örtlichen Bauüberwachung gemeinsam mit dem örtlichen Beauftragten der Teilnehmergemeinschaft rechtzeitig zu den Arbeiten, die in Eigenbetrieb ausgeführt werden, in geeigneter Weise zu laden und die erforderlichen Arbeitsgeräte und Transportmittel bekannt zu geben. Dabei ist darauf zu achten, dass allen Teilnehmern, auch den Auswärtigen, Gelegenheit geboten wird, ihrer Beitragspflicht entsprechend Eigenleistung zu erbringen. Dem Wegbaumeister bzw. dem Pflanzmeister obliegt es ferner, die Arbeitskräfte nach Absprache mit der örtlichen Bauüberwachung zweckmäßig auf die Baustellen zu verteilen und sie in ihre Tätigkeit einzuweisen.
Die Nachweise über die Leistungen der Teilnehmer (Arbeits- und Fuhrleistungen) führt der Wegbaumeister, bei Maßnahmen der Landschaftspflege der Pflanzmeister, nach besonderer Anweisung.