Schutzgebiet
Verordung des Landratsamtes Kulmbach über das Wasserschutzgebiet für die Quelle "Jägersbrunn" des Wasserverbands Alladorf
Bisher hat für den Jägersbrunn die Schutzgebietsverordnung vom 10. Februar 1988 gegolten. Mit der Veröffentlichung der Verordung des Landratsamtes Kulmbach über das Wasserschutzgebiet für die Quelle "Jägersbrunn" des Wasserverbands Alladorf vom 19.05.2020 im Amtsblatt Nr. 22 / 2020 des Landkreises Kulmbach wird nun die alte Verordnung durch diese neue ersetzt.
Die neue Schutzgebietsverordnung, abgedruckt im Amtsblatt gibt's hier.
Zur Sicherung der Wasserversorgung für Alladorf wird nun folgendes Schutzgebiet festgesetzt.
Den Plan vom Schutzgebiet gibt's hier.
Und hier ist das dazugehörige Flurnummernverzeichnis